VerfGH Nordrhein-Westfalen erklärt gestaffelte Besoldungserhöhung für verfassungswidrig

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Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung des Landesrechts, wonach die Grundgehälter der Beamten nicht einheitlich, sondern nach Besoldungsgruppen gestaffelt angehoben werden, im konkreten Fall für verfassungswidrig erklärt, gleichzeitig aber auch betont, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, die Bezüge für alle Beamten stets in gleichem Umfang zu erhöhen. Die vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber angeführte angespannte Haushaltslage sowie die Vorwirkungen der sog. „Schuldenbremse“ hat der Verfassungsgerichtshof nicht als rechtfertigende Gründe für eine besoldungsrechtliche Ungleichbehandlung gelten lassen. Das Urteil stützt sich auf das im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip und hat daher bundesweite Bedeutung.

LKT Rundschreiben 2014-307: Besoldungsrecht [PDF-Dokument: 51 kB]

09.07.2014